Frühjahrsversammlung 2022
Die Frühjahrsversammlung 2022 fand wie üblich im Gasthof Stahuber in Thal statt. Nach dem Bericht des Vorstands und den Jahresterminen gab es einen Vortrag über die ersten Jahre des Vereins.
Bericht des Vorstands
Vorsitzender Stahuber berichtete vom Rosenkranz und Jahrtag für die Verstorbenen im Oktober und dass im Winter wegen Corona wieder keine Veranstaltungen waren. Am 7. März sei 18er Frühjahrsversammlung gewesen und am 18.03. Fastenandacht der Trachtenjugend. Dafür sprach er seinen Dank Lena Weber und ihrer Mutter Monika seinen Dank aus.
Ende März habe der Kleidertausch stattgefunden und Anfang April sei die Gaufrühjahrsversammlung mit dem neuem Gauvorstand Hauser Mich gewesen.
Termine 2022
Darauf stellte Robert Stahuber die Termine dieses Jahres vor:
- 24.04. 18er- Bittgang, 9:15 Uhr Abmarsch in Maxhofen, 10:30 Uhr Messe in Kleinhöhenrain, dann bitte Viele zum Brugger zum Mittagessen gehen.
- 24.04. Abends Preisschafkopfn
- 01. Mai Auftritt Trachtenkinder beim Maibaum-Aufstellen
- 04. Mai Gebiets Vorständebesprechung
- 05. Mai Gebiets-Vorplattlerprob
- 13.05. Maiandacht in Unterlaus um 19:00 Uhr
- 15.05. Gauwallfahrt nach Maria Eck, es wird privat gefahren. 07:15 Treffen in Großhöhenrain
- 29.05. Vereinspreisplattln beim Jagl, auch Zuschauer sollen kommen
- 02.07. Gebietspreisplattln in der Vagana-Halle
- 16.07. Gauheimatabend in Endorf, 1 Tisch reserviert bisher
- 17.07. Gaufest in Endorf, 100 Leute und Musi gemeldet, 2 Busse
- 24.07. Trachtenjugendtag, macht Stena Lena, Frühschoppen, Mittagessen
- 31.07. Fahnenweihe Burschenverein, Trachtenverein ist eingeladen
- 12./13.08. Jugendwochenende in Kolbermoor
- 14.08. Valley Trachtenfest, 100 Leute und Musi sind angemeldet
- 18.09. 70 Jahre 18er Vereine, in der Viehhalle in Bad Aibling
- 08.10. Rosenkranz für die verstorbenen Vereinsmitglieder
- 09.10. Vereinsjahrtag
Die ersten Jahre vom Trachtenverein
Nach einer Pause hielt dann Schriftführer Georg Messerer einen Vortrag über die ersten Jahre unseres Vereins.
Nach der Gründung am 18. Juli 1908 durch 12 Burschen und der Wahl des Vereinsausschusses am 10.09.1908 sei der erste Vorstand schon bald aus dem Verein ausgetreten. So heißt es im Protokoll vom 07.11.1908: „Der erste Vorstand Baptist Hansig ist wegen einem ganz unwichtigem Grunde, welcher weder Vereinsmitglieder noch Vereinsangelegenheiten betraf, aus dem Verein ausgeschieden.„
Nach einem kurzen geschichtlichen Exkurs (Prinzregentenzeit von 1886-1912) ging ging Messerer noch auf einen kurzen Konflikt hinsichtlich des Vereinslokals ein.
So steht im Protokoll vom 08.12.1909: „Diese Monatsversammlung wurde abgehalten bei Joh. Katzmaier und zwar im Wohnzimmer des Bräustübl. Die vorige Monatsversammlung fiel ganz aus wegen Mangel eines Lokals, weil der Verein vom Vereinslokal auszog wegen einem Konflikt mit den Wirtsleuten. …
Hierauf wurde beschlossen, daß die Mitglieder nach Neujahr wieder in die Wirtschaft zum Weigl gehen dürfen, nachdem dieses bisher bei 1 Mark Strafe verboten war.„
Die Probleme waren aber schnell wieder vorbei. So heißt es schon am 29.01.1910: „Die heutige Versammlung, welche für Januar und Februar abgehalten wurde, ist wieder im Vereinslokal beim Weigl abgehalten worden.„

Weitere Protokollauszüge zum Schmunzeln waren:
Am 03.06.1911: „Hierauf wurde beschlossen, daß jedes Mitglied, welches den Vereinsspruch nicht sagt beim Betreten des Lokals 10 Pf. Strafe bezahlen muß.“ Der Vereinsspruch war damals und über viele Jahre: “ Was san ma? Gsund samma„
05.08.1911: „Es sei auch noch gemerkt, daß sich bei der Fahnenenthüllung in Glonn 11 Mitglieder beteiligten und der Verein den Meistpreis außer Glonn erhielt.„
02.09.1911: „Hierauf wurde beschlossen, daß jedes unbefugte Läuten mit der neuen Vereinsglocke 5 Pf Strafe zu entrichten sind. Berechtigt zum Läuten sind nur Vorstand, Kaßier und Schriftführer und beim Plattln noch der Vorplattler.„
Dazu zitierte der Schriftführer auch einige damalige Regeln:
03.03.1912: „erstens: Wenn ein Mitglied welches im Besitz einer Kurzhose ist, diese aber zur Versammlung nicht anzieht, hat 50 Pf Strafe zu bezahlen;
zweitens: Wenn ein Mitglied von der Versammlung wegbleibt ohne genügenden Grund hat 10 Pf Strafe zu bezahlen;
drittens: wenn ein Mitglied in das Versammlungsprotokol eintritt, und den Spruch: was sam wir: unterläßt, hat 5 M Strafe zu bezahlen.„
Dezember 1912: „Es wurde beschlossen, daß das Tragen der Kurzen bei den Versammlungen in den Monaten November, Dezember, Januar, Februar, keine Pflicht ist, jedoch bei den anderen Monaten, der im Besitz einer Kurzen ist und sie bei den Versammlung nicht anzieht 50 Pf Strafe zu entrichten„
Nach dem fünfjährigen Gründungsfest am 05. Juni 1913 habe es bald eine Pause vom 07.02.1914 bis 01.01.1919 während des ersten Weltkrieges gegeben, berichtete Messerer. Danach habe man aber schon im März/April 1920 ein Trachtenfest mit Fahnen weihe geplant. Man habe aber eine kleine Fahnenweihe geplant, „…da es eine große Fahnenweihe die jetzige Zeit nicht entspricht.„
Wegen dem Hinweis auf die jetzige Zeit folgte ein weiterer geschichtlicher Exkurs über die Zeit vom Ende des Krieges im Oktober 1918 bis zum April 1920. So erzählte Georg Messerer von der friedlichen November-Revolution, der Ermordung von Kurt Eisner durch durch Graf Anton von Arco-Valley, den Bürger- und Soldatenräten und der blutigen Zerschlagung der Räterepubliken in München und auch Kolbermoor. Auch von Laus und wohl auch Höhenrain hätten sich weiße Freischärler beteiligt. Im März 1920 sei noch der rechte Kapp-Putsch in Berlin und Anfang April rückte die Reichswehr ins Ruhrgebiet ein zur Niederschlagung des kommunistischen Ruhraufstands nach dem Kapp-Putsch.
In diesen Zeiten fand in Großhöhenrain am 23. Mai 1920 eine „Fahnenweihe verb. mit 125-jährigen Jubiläum der Schützenfahne“ statt.
Trotz allem war es ein gelungenes Fest. Probleme gab es im Vorfeld, da vom Ordinariat zwar die Fahnenweihe genehmigt wurde, aber keine Feldmesse.
„Wenn Satzungen u. Veranstaltungen des Vereins vom religiös-
sittlichem Standpunkte aus zu Bedenken nicht Anlaß geben, so will
hiermit dem Herrn Expositus Pr. B. Antretter die oberkirchliche
Vollmacht cum jure subdelegandi zur Weihe der Fahne erteilt werden. … Ein Feldgottesdienst kann nicht gestattet werden.„
Daraufhin sei der Expositus Antretter extra nach München gefahren und habe die Erlaubnis zur Feldmesse erreicht. Der Kirchdorfer Pfarrer Stuhlreiter teilte dies unzufrieden in einem Schreiben mit.
„mit den Beifügen, daß nachdem die oberkirchliche Genehmigung zur Fahnenweihe bereits erteilt ist, dies amtlich kein Hindernis gegen die Fahnenweihe bereitet wird, wiewohl der Unterfertigte ein prinzipieller Gegner gegen derartige Fahnenweihe ist, weil, wie gemachte Erfahrungen beweisen, solche Vereins mit geweihten Fahnen vielfach zum Leidwesen des Seelsorgers werden.„